Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: August 2020
Parzer Schwimmbad Solartechnik GmbH
Oberfeldstraße 35, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 / 72 418
UID: ATU25110509
FN: 602675m
- Allgemeines
Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil. Mündliche Absprachen (Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen) ohne schriftliche Bestätigung der Günter Parzer e.U. (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ genannt) haben keine Gültigkeit. Eine eventuelle Lieferung gilt nicht als Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte, Lieferung von Waren, Leistungen und für Reparaturen von Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
- Angebote
Angebote des Auftragnehmers sowie auch der Inhalt von sonstigen Geschäftsunterlagen sind gänzlich freibleibend, unverbindlich und durch den Auftragnehmer jederzeit abänderbar sowie widerrufbar. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers bleiben Eigentum desselben. Mit Unterfertigung des Auftragsformulares durch den Auftraggeber kommt ein gültiger Vertrag zustande.
- Preis / Aufrechnung
Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung, wobei diese Verzichtserklärung nicht für Verbraucher iSd KSchG (Konsumentenschutzgesetz) gilt. Die Preise beruhen auf den gegenwärtigen Lohn- und Materialkosten und behält sich der Auftragnehmer vor, sich bei Preisänderungen nach dem Ablauf von zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss eine Änderung des Angebotspreises (Entgeltserhöhung sowie Entgeltsminderung) vorzunehmen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Ansprüchen, welcher Art auch immer zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, ausgenommen es handelt sich um einen Verbraucher.
- Zahlung
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungslegung sofort fällig. Rechnungen des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als genehmigt, wenn diese nicht binnen 7 Werktagen ab Erhalt schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer beeinsprucht werden. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Zahlungen haben ausschließlich schuldbefreiende Wirkung, wenn diese auf dem vom Auftragnehmer bekanntgegebenem Konto einlangen. Zahlungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung vorgenommen werden. Bei Gewährung von Teilzahlungen gilt Terminsverlust als vereinbart, wenn der Auftraggeber mit nur einer Teilzahlung in Verzug gerät und wird der gesamte noch aushaftende Betrag sofort fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer entstehenden Mahn-, Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Mahnungen seitens des Auftragnehmers selbst werden Mahnspesen von EUR 20,00 pro Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses pro angefangenes Halbjahr ein Betrag von EUR 12,00 berechnet
- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht des Auftragnehmers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit dem Auftragnehmer nicht gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
- Lieferung und Lieferzeit
Angaben über Liefer- und/oder Montagefristen erfolgen nach bestem Wissen des Auftragnehmers und gelten ausschließlich in schriftlicher Form. Für den Fall, dass eine Montage vereinbart ist und diese zum vereinbarten Zeitpunkt durch das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zuzurechnende Dritten nicht möglich ist, hat der Auftraggeber für sämtliche durch die Verzögerung veranlassten Mehrkosten dem Auftragnehmer Ersatz zu leisten. Falls Ereignisse auftreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen (höhere Gewalt, Streik, Epidemien, usw.), steht es dem Auftragnehmer frei, vom Auftrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber den geänderten Bedingungen und Preisen nicht zustimmt. Dem Auftraggeber stehen aus der verspäteten Lieferung keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zu. Die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen sind zu den vereinbarten Bedingungen vom Auftraggeber abzunehmen und zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Die exakte Lieferzeit wird vom Auftragnehmer festgelegt.
- Versand
Der Transport erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Wahl des Transportmittels bleibt dem Auftragnehmer überlassen. Bei Zustellung „frei Haus“, versteht sich die Lieferung ohne Abladung. Für die freie Zufahrt zum Abladeplatz sowie für eine angemessene Abstellfläche für die geleiferten Waren ist vom Auftraggeber zu sorgen. Weiters ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist.
- Mängelrügen
Mängel sind vom Auftraggeber unmittelbar, spätestens jedoch fünf Werktage nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen oder bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Feststellung schriftlich dem Auftragnehmer bekannt zu geben und detailliert zu beschreiben.
- Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche sind bei Unternehmergeschäften nicht abtretbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen vom Auftragnehmer nicht anerkannter Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht zulässig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche Zahlungen zurückzuhalten. Gegenforderungen, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Wird eine Lieferung oder Leistung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Planung, sondern darauf, dass die Ausführungen gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgten. Natürlicher Verschleiß, Defekte durch falsche und/oder unsachgemäße Behandlung oder sonstige außergewöhnliche äußere oder gewaltsame Einflüsse fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung wird bei Unternehmergeschäften auf ein Jahr verkürzt.
- Montage
Pauschale oder kostenlose Montage bezieht sich nur auf die reine Montagearbeit der Schwimmbäder. Alle Stemm-, Maurer- und Elektroarbeiten, soweit dies erforderlich ist, sind vor Montagebeginn vom Auftraggeber zu erledigen. Weiters ist Strom und Wasser auf Kosten des Auftraggebers bereitzustellen. Es ist zu sorgen, dass Bodenbeschaffenheit, Fundamente, Mauerwerk, Decken oder andere tragende Elemente, die für eine ordentliche Montage notwendig sind, den statischen und baulichen Erfordernissen entsprechen und die Oberfläche zur Folierung glatt ist. Hierzu wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung übernommen, sondern müssen die Vorarbeiten ordnungsgemäß seitens des Auftraggebers erbracht werden. Alles zusätzlichen Material- und Zeitaufwendungen werden zu den üblichen Tarifen und Preisen in Rechnung gestellt. Das hat auch Gültigkeit, wenn keine pauschalen Montagekosten vereinbart wurden.
- Haftung
Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung oder Leistung entstanden sind, wobei den Auftraggeber nur grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zum Schadenersatz berechtigt. Für durch leichte Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer oder Personen, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, verursachte Schäden oder Folgeschäden haftet der Auftragnehmer – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht.
- Pläne und Unterlagen
Die Bau- und Einreichpläne sind vom Auftraggeber beizubringen und übernimmt der Auftragnehmer hierzu keine Haftung. Vom Auftragnehmer angefertigte Skizzen haben keine Verbindlichkeit, diese dienen lediglich der Veranschaulichung.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers (Oberfeldstraße 35, 4600 Wels).